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Schischule Mauterndorf +43 6472 20033
Schischule St. Michael +43 6477 71060

Maßnahmenkatalog Covid-19

SMARTY Sports
Maßnahmenkatalog SMARTY Sports

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Maßnahmenkatalog Covid-19

Mit sicher Schifahren!

COVID-19 Präventionskonzept

der Schischule Mauterndorf und der Schischule St. Michael !

Präambel

In Vorbereitung auf die kommende Wintersaison sind die Schischule Mauterndorf und die Schischule St. Michael bestrebt, insbesondere in Bezug auf Covid-19 den Schischulgästen einen möglichst sicheren Unterricht bieten zu können.

  • Grundlage für die Tätigkeiten und Maßnahmen unserer Schischulen sind die Vorgaben der österreichischen Bundesregierung.
  • Die Schischule Mauterndorf und die Schischule St. Michael tragen bestmöglich dafür Sorge, dass der Mindestabstand („Baby-Elefant“) eingehalten wird: Zwischen unseren Schneesportlehrern/Mitarbeitern und ihren Gästen und zwischen den Schneesportlehrern/Mitarbeitern untereinander und den Schneesportlehrern/Mitarbeitern und anderen Personen.
    Ist das nicht möglich, so ist ein Mund-Nasen-Schutz von den Schneesportlehrern und den weiteren Mitarbeitern der Schischule zu tragen.
  • Die Schischule Mauterndorf und die Schischule St. Michael stellen sicher, dass jeder Schneesportlehrer, wenn er krank ist, nicht arbeitet!
  • Der raschesten Rückverfolgung (Contact Tracing) bei einer festgestellten COVID-19-Erkrankung kommt für uns eine große Bedeutung zu. Die Schischule Mauterndorf und die Schischule St. Michael stellen sicher, dass unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eine Registrierung der Skischulgäste erfolgt.

Um diesem heimtückischen Virus bestmöglich entgegentreten zu können, wurden von uns verschiedene Handlungsfelder und darin angeführte Maßnahmen definiert.
Diese Handlungsfelder wurden von uns nach den Empfehlungen des österreichischen Skilehrerverbandes erstellt!

 

Handlungsfeld – praktischer Schneesportunterricht / Allgemein

  1. Um die Einhaltung der Abstandsregeln (1 Meter Mindestabstand) zu vereinfachen, werden wir die maximalen Gruppengrößen auf max. 10 Personen bzw. Kinder beschränken.
    Weiters werden wir alles daran setzen, dass die zusammengestellten Gruppen nicht mehr verändert werden. Ein Gruppenwechsel im Laufe der Schikurswoche sollte so gut wie möglich vermieden werden.
  2. Die Sammelplätze sind räumlich großzügig ausgewiesen und vom allgemeinen Schibetrieb abgetrennt, sodass die Einhaltung der Mindestabstandsregelung möglich ist.
  3. Auf den Sammelplätzen werden Regelungen getroffen die sicherstellen, dass dieMindestabstandsregelung zwischen dem Schneesportlehrer und seiner Gruppe, wie gleichfalls zwischen Gruppe und Gruppe eingehalten werden kann.
  4. Unsere Kursabläufe werden so geplant und gestaltet, dass die Anzahl der an einem Ort sich aufhaltenden Personen möglichst gering ist.
  5. Bei der Benützung von Seilbahnen wird von uns ebenfalls darauf geachtet, dass sich unsere Skischulgäste bestmöglich an die Regelungen der Seilbahnen halten.
  6. Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes von 1 Meter, z.B. bei unbedingt notwendigen Hilfestellungen im Rahmen des Schneesportunterrichtes bzw. für Hilfestellungen nach Stürzen (zum Aufstehen etc.) wird seitens der Schneesportlehrer ein Mund-Nasen-Schutz getragen.

 

Handlungsfeld – praktischer Schneesportunterricht / in unserer Kinder(erlebnis)welt, dem SMARTY Land

  1. Im SMARTY Land werden Kinder bereits ab dem Kleinkinderalter unterrichtet und betreut. Die im Erwachsenenbereich sich großteils automatisch ergebenen Abstände zwischen dem Schneesportlehrer und dem Gast (Skilänge) kann hier naturgemäß immer wieder unterschritten werden.
  2. Die Einhaltung des Mindestabstandes wird seitens unserer Kinder –Schneesportlehrer so gut es geht kontrolliert.
  3. Nachdem das nicht immer sichergestellt werden kann (siehe Einleitung), tragen die in diesem Bereich der Skischule eingesetzten Schneesportlehrer ein Halstuch als Mund-Nasen-Schutz oder ständig ein Visier um sehr rasch bei notwendigen Unterschreitungen des Mindestabstandes diese Schutzmaßnahme anwenden können.
  4. Wir vermeiden Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder und sorgen soweit es geht für ein gestaffeltes Ankommen.
  5. Für den allgemeinen Kinder-Schneesportunterricht gelten ansonsten die gleichen Handlungsempfehlungen, wie in den anderen Handlungsfeldern.

 

Handlungsfeld - Betreuung von Kindern im Innenbereich unserer Schischulen

  1.  Bei Auftreten von COVID-19 assoziierte Krankheitssymptomen werden von uns zuerst die Eltern bzw. in weiterer Folge die Corona-Hotline 1450 angerufen.
  2. Fühlen sich Mitarbeiter, Kinder, Eltern oder andere Angehörige krank, so gilt eines: Unbedingtes Fernbleiben von der Kinderbetreuungseinrichtung unserer Schischulen.
  3. Die Eltern werden von den Mitarbeitern in den jeweiligen Büros darüber aufgeklärt, dass sie nur dann die Kinder in die Kinderbetreuungseinrichtung der Schischulen geben können, wenn die Kinder oder sie selbst oder Angehörige gesund sind und sich nicht krank fühlen.
  4. Wir vermeiden Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder - gestaffeltes Ankommen.
  5. Den notwendigen Abstand halten – ein Meter zwischen Eltern-Personal und Eltern-Eltern.
  6. Mund-Nasenschutz für die Mitarbeiter der Skischule und den Eltern beiAustausch untereinander.
  7. Händewaschen: Nach Betreten der Einrichtung: Kinder mind. 30 Sekunden und die dafür vorgesehenen Desinfektionsmittel benutzen (Diese werden von uns für Kleinkinder unerreichbar aufbewahrt.)
  8. Desinfektion in den Räumlichkeiten ist selbstverständlich – insb. Gegenstände, Türklinken, Spielzeug, Kuschelecken, Schlafplätze usw. werden dabei hauptsächlich durch Wischdesinfektionen bzw. Sprühdesinfektion desinfiziert.
  9. Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) wird durchgeführt.
  10. Die Bring- und Abholzeiten zur Vermeidung von Garderobenstau werden so breit wie möglich gestaffelt.
  11. Die Kleinkinderbetreuung findet hauptsächlich im Freien und nur wenn notwendig oder nicht anders möglich im geschlossenen Raum, der Smarty Alm statt.

 

Handlungsfeld - Mittagsbetreuung in unseren Kinderrestaurants

  1. Das gemeinsame Essen wird eventuell zeitlich gestaffelt oder großzügig auf mehreren Tischen verteilt.
  2. Der Hygiene wird hier große Bedeutung zugesprochen. Wir stellen sicher, dass es zu keiner geteilten Verwendung von Trinkbehältern, Besteck, Tischunterlagen usw. kommt.
  3. Unsere Kinder finden kindergerechte Hinweise zur Einhaltung des Mindestabstands von 1 Meter durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder anderer Hilfsmittel im Eingangsbereich des Kinderrestaurants und im Restaurant selbst vor.
  4. Wenn möglich, werden wir den Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Stühlen gewährleisten.
  5. Die Tischoberflächen, Stuhlrücken sowie Armlehnen werden nach dem Essen von uns gereinigt.
  6. Mitarbeiter unserer Schischulen, die im Kinderrestaurant tätig sind, tragen während der Ausgabe des Essens einen Mund-Nasenschutz oder ein Visier.

 

Handlungsfeld – die Schischulen allgemein

  1. Den Mitarbeiter/Innen werden seitens der Schischulen Regelungen zum Verhalten beim Auftreten von COVID-19-Symptomen vorgelegt. Sollten COVID-19 assoziierte Symptomen auftreten, dürfen unsere Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen bzw. müssen sich umgehend bei der Hotline 1450 melden.
  2. Alle Schneesportlehrer und Mitarbeiter im Front-Office-Bereich mit Kundenkontakt werden vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bereich der Hygiene in der Schischule geschult, insbesondere in Bezug auf die gesamte COVID-19-Handlungsanleitung für Skischulen.
  3. Den Mitarbeiter/Innen wird ein Hygiene- und Reinigungsplan für Hilfsmittel für den Skiunterricht, Unterrichtsmaterial sowie die Bekleidung der Schneesportlehrer vorgelegt.
  4. Ein Hygiene- und Reinigungsplan für die Skischulbüros (Desinfektionsmittel für ein– und austretende Gäste und Schneesportlehrer) sowie für allenfallsvorhandene Räumlichkeiten wie Wärmstuben, Kindergärten, Restaurants liegt in unseren Büros vor.
  5. Es wird seitens der beiden Schischulen sichergestellt, dass die Einhaltung des Mindestabstandes im Falle von Schulungen, Besprechungen etc. aller Mitarbeiter eingehalten wird.
  6. Unsere Schneesportlehrer, die aus einem von der Bundesregierung als Risikoland eingestuften Herkunftsland anreisen, müssen dem jeweiligen Schischulleiter einen gültigen SARS-COV2-Test (PCR-Test) vorzulegen.
  7. Im Rahmen der von der österreichischen Bundesregierung angebotenen Gratistests werden regelmäßige, freiwillige SARS-COV2-Testungen der Schneesportlehrer und Büromitarbeiter durchgeführt.
  8. Wie in der COVID Verordnung vorgesehen, wird eine Registrierung der Skischulgäste unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
  9. Unsere Front-Office-Bereiche der Schischulen (Schischulbüro – Kundenbereich) sind mit Desinfektionsmitteln und einem geeigneten „Spuck“-Schutz ausgestattet.
  10. Sollten Mitarbeiter oder Gäste der Schischulen Mauterndorf bzw. der Schischule St. Michael Symptome aufweisen oder befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, können diese Personen sofort von anderen getrennt werden. Ein COVID-19  Isolationsraum steht in unseren Betrieben zur Verfügung.
  11. Auf den Vermarktungsplattformen unserer Schischulen wird die Online Buchbarkeit von Schikursen besonders hervorgehoben und ausführlich beworben.

 

Handlungsfeld - Vorgaben für die Schneesportlehrer

  1. Alle im Rahmen des Skiunterrichts eingesetzten Lehrkräfte sind verpflichtet, diese COVID-19 Handlungsempfehlung für Skischulen verantwortungsvoll undeigenständig umzusetzen und einzuhalten.
  2. Fühlen sich Schneesportlehrer krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19 assoziierten Symptomen dürfen diese keinesfalls am Schneesportunterricht erscheinen und müssen zu Hause bleiben.
  3. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist der Mindestabstand einzuhalten. Ist das nicht möglich, so ist ein Mund-Nasenschutz zuverwenden.
  4. Skischulgäste sind darüber aufzuklären, dass sie nicht zum Schneesportunterricht erscheinen dürfen, wenn sie COVID-19 assoziierte Symptome aufweisen. Den Skischulgästen ist die Corona-Hotline – Telefonnummer 1450 – mitzuteilen.
  5. Wenn im Rahmen des Schneesportunterrichts Gäste der Skischule Symptome aufweisen oder befürchten, an COVID-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort von anderen getrennt werden. Die telefonische Gesundheitsberatung ist unter der Telefonnummer 1450 (Corona-Hotline) zu kontaktieren, um weitere Abklärungen vornehmen zu können.
  6. Das gründliche Händewaschen soll von allen Schneesportlehrern mehrmals täglich durchgeführt werden.
  7. Hilfsmittel für den Schneesportunterricht sind personenbezogen auszuteilen und personenbezogen zu verwenden und nach dem Unterricht zu reinigen.
  8. Die Schneesportlehrer haben neben dem notwendigen Material für Hilfeleistungen jedenfalls einen Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsgels sowie OP-Handschuhe mitzuführen und im Anlassfall bei Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. bei Skiunfällen) zu verwenden.
  9. Es wird im Besonderen auf die geltenden COVID 19-Vorschriften für Beherbergungs- und Seilbahnbetriebe, die im Rahmen des Schneesportunterrichts genutzt werden, hingewiesen und die im Rahmen des Schneesportunterrichts tätigen Schneesportlehrer aufgefordert, diesen unbedingt Folge zu leisten.

 

Handlungsfeld – Vorgaben für sonstige Schischulmitarbeiter

  1. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, diese COVID-19 Handlungsempfehlung für Skischulen verantwortungsvoll und eigenständig umzusetzen und einzuhalten.
  2. Fühlen sich Mitarbeiter krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19 assoziierte Symptomen dürfen diese keinesfalls am Dienstort/in der Skischule erscheinen und müssen zu Hause bleiben.
  3. Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist der Mindestabstand einzuhalten. Ist das nicht möglich, so ist ein Mund-Nasenschutz zu verwenden.
  4. Skischulgäste sind vom Front-Office-Personal im Skischulbüro darüber aufzuklären, dass sie nicht zum Schneesportunterricht erscheinen dürfen, wenn sie COVID-19 assoziierte Symptome aufweisen. Den Skischulgästen ist die Corona-Hotline –Telefonnummer 1450 – mitzuteilen.
  5. Das gründliche Händewaschen soll von allen Mitarbeitern mehrmals täglich durchgeführt werden.
  6. Mitarbeiter mit Kundenkontakt, z.B. im Front-Office-Bereich des Skischulbüros, haben sich gegenüber den Skischulgästen/Kunden hinter dem Bereich des Spuckschutzes aufzuhalten, respektive einen Mund-Nasenschutz oder ein Visier zu tragen.
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